Vor der eigentlichen zollamtlichen Behandlung nimmt die Behörde eine Vorprüfung vor. Das erfolgt, nachdem die zuständige Stelle die Anmeldung entgegengenommen hat. In diesem Zusammenhang wird kontrolliert, ob alle Unterlagen enthalten sind und die nötigen Angaben gemacht wurden. Ebenso müssen die betreffenden Waren vor Ort vorgestellt werden.
Auf Grundlage dieser Prüfung entscheidet die Zollstelle, ob die Anmeldung angenommen wird. Eine Nichtannahme kann passieren, wenn die Behörde örtlich nicht zuständig ist oder Angaben fehlen.